Hinweis: Da nicht alle handgeschriebenen E-Mail-Adressen auf den Anmeldeformularen zu entziffern waren, poste ich den Elternbrief mit unseren Handyempfehlungen auch an dieser Stelle.
21. Juni 2019
Sehr geehrte Eltern unserer kommenden FünftklässlerInnen,
in meiner Funktion als Beauftragter für Medienerziehung der Gutenbergschule möchte ich Ihnen bereits heute unsere Empfehlungen zur Handynutzung Ihrer Kinder mitteilen.
Im Anhang finden Sie dazu den aktuellen Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums zum Thema Smartphones, ein weiteres Schreiben, das Ende 2016 über das Staatliche Schulamt an alle Grundschuleltern verteilt wurde, sowie den aktuellen Flyer des Landeselternbeirats, der sich ebenfalls der Empfehlung angeschlossen hat, Kindern vor der 8. Klasse kein eigenes Smartphone zu überlassen. Bis dahin ist ein Tastenhandy ohne Internet als Notfallhandy völlig ausreichend.
In unserem aktuellen 5er-Jahrgang besitzt etwa die Hälfte der Kinder ein Smartphone (siehe Anhang). Das sind weitaus weniger als an allen anderen Schulen, aus unserer Sicht aber immer noch zu viele – wir hätten die Unterstufe am liebsten komplett smartphonefrei.
Jeweils ein Viertel der Kinder besitzt gar kein Handy bzw. nur ein Tastenhandy ohne Internet. Es besteht also gar kein Anlass zur Sorge, dass ihr Kind das einzige ohne Smartphone sein könnte.
Auf unseren Infoveranstaltungen haben Sie ja bereits erfahren, dass wir von Smartphones in der Unterstufe grundsätzlich abraten. Wir setzen private Handys in dieser Altersklasse auch nicht im Unterricht ein, sondern nutzen dafür unsere Schultablets sowie den PC-Raum.
Im Jahrgang 5 haben wir es in den letzten Jahren durch intensive Zusammenarbeit der Klassenleitungen mit den Eltern erreicht, dass es keine Klassengruppen auf WhatsApp gibt, zudem haben wir mit den Kindern bereits am zweiten Schultag allgemein verbindliche Chatregeln besprochen. Die Kinder und ihre Lehrkräfte genossen dadurch ein digital äußerst entspanntes Schuljahr, es gab im gesamten Jahrgang keinen einzigen Onlinevorfall, in den ich mich einschalten musste.
WhatsApp ist laut AGB erst ab 16 Jahren freigegeben, alle anderen populären Apps frühestens ab 13 Jahren. Von daher sieht sich die Gutenbergschule nicht in der Pflicht, Probleme zu lösen, die dadurch verursacht wurden, dass Eltern solche Altersgrenzen ignorieren.
Ebenfalls im Anhang finden Sie ein typisches Tafelbild, das entsteht, wenn ich Fünftklässler dazu auffordere, während ich mich umdrehe an die Tafel zu schreiben, welche unangenehmen Erfahrungen sie schon im Internet gemacht haben, auf die sie lieber verzichtet hätten. Viele dieser Themen möchte ich mit Kindern in diesem Alter noch gar nicht besprechen müssen, aber gerade Smartphonebesitzer berichten von solchen Erfahrungen, die sie häufig aus Scham vor ihren Eltern verheimlichen.
Ihren Kindern werde ich zu Beginn des Schuljahres vermitteln, wie sie sich selbst vor Internetrisiken schützen können, und wir werden auch Sie zeitnah zu einem Medienelternabend einladen, den unser Schulelternbeirat schon vor einigen Jahren einstimmig zur Pflichtveranstaltung erklärt hat. Sollte Ihr Kind aktuell noch kein Smartphone besitzen, möchte ich Sie bitten, die Entscheidung darüber bis zu diesem Elternabend zu vertagen.
Dank dieses Konzepts gibt es an der Gutenbergschule vergleichsweise sehr wenige digitale Notfälle, bei denen wir dann in der Regel sehr effizient reagieren können, um größeren Schaden zu verhindern.
Natürlich bleibt die Handyausstattung Ihres Kindes Ihre alleinige Entscheidung, und Ihrem Kind entstehen selbstverständlich keinerlei Nachteile, falls es bereits ein eigenes Smartphone besitzen sollte. Wir möchten Sie aber mit unseren Empfehlungen sowohl bei dieser Entscheidung als auch in der Medienerziehung Ihres Kindes nach Kräften unterstützen, weil wir von vielen Eltern die Rückmeldung erhalten, dass sie sich damit mehr oder weniger überfordert fühlen.
Aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf meiner Website www.medien-sicher.de
Ein einfacher Tipp vorab: Falls Ihr Kind bereits ein Smartphone besitzt, sollten nur Sie als Eltern das Passwort für den App Store kennen. Damit erfüllen Sie dann auch die Vorgabe der EU-Datenschutzverordnung, dass Kinder unter 16 Jahren sich online nirgends ohne Erlaubnis ihrer Eltern anmelden dürfen.
Der größte Teil der gravierenden digitalen Vorfälle, mit denen ich in meiner Beratungsfunktion für hessische Schulen zu tun habe, wird dadurch verursacht oder zumindest begünstigt, dass ein Kind mit einer App unüberlegte Dinge tut, von der die Eltern noch nicht einmal wissen, dass sie überhaupt existiert – geschweige denn, dass ihr eigenes Kind sie installiert hat!
Zunächst einmal möchte ich aber Ihnen und Ihren Kindern einen entspannten und erholsamen Sommer wünschen, bis bald an der Gutenbergschule!
Schöne Grüße
Günter Steppich
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Beauftragter für Medienerziehung der Gutenbergschule
Fachberater für Jugendmedienschutz am Staatlichen Schulamt
für Wiesbaden und den Rheingau-Taunus-Kreis
Referent für Jugendmedienschutz am Hessischen Kultusministerium
0611-312256 (d)