Auslandsaufenthalte – FAQ

In der späten Mittelstufe und in der Oberstufe möchten viele Schülerinnen und Schüler einen Auslandsaufenthalt machen. Die hessische Oberstufenverordnung sagt klar, dass Auslandsaufenthalte und Praktika im Ausland zur Berufsorientierung gefördert werden sollen (OAVO Erster Teil, erster Abschnitt,§4).

Grundsätzlich gibt es hier mehrere Möglichkeiten, die für einen längeren individuellen Aufenthalt in Frankreich recht kostengünstig sind, für einen Aufenthalt in einem englischsprachigen Land recht kostenintensiv ausfallen können.

Frankreich:

Programm Brigitte-Sauzay: Zwei- bis dreimonatiger Austausch mit Hin- und Rückbesuch, der auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruht.. In der Regel kommen die französischen Partner zwischen Ostern und dem Schuljahresende nach Wiesbaden, unsere Schüler fahren dann meist zu Beginn der Einführungsphase (August-November) nach Frankreich. Dieses Programm wird vom Deutsch-französischen Jugendwerk mit einem Fahrtkostenzuschuss gefördert und die Absprachen über den Zeitraum werden von den Partnern individuell getroffen. Nähere Informationen hierzu findet man auf der Homepage des DFJW (www.dfjw.org). Dort findet man auch eine „Partnerbörse“. Außerdem hat die Gutenbergschule Kontakte zu zahlreichen französischen Schulen und kann bei der Partnersuche helfen. Ansprechpartner ist hier der jeweilige Französischlehrer oder Frau Boczki als Mittelstufenkoordinatorin.

Programm Voltaire: Sechsmonatiger Austausch mit Hin- und Rückbesuch, der auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruht. In der Regel kommen die französischen Partner von Februar bis Juli nach Wiesbaden, unsere Schüler fahren dann meist zu Beginn der Einführungsphase für das erste Halbjahr nach Frankreich. Das deutsch-französische Jugendwerk gewährt einen Fahrtkostenzuschuss und ein Stipendium von ca. 250 Euro. Nähere Informationen hierzu findet man auf der Homepage des DFJW (www.dfjw.org). Die Bewerbung muss über die Schule weitergeleitet werden. Bewerbungsschluss ist immer Anfang Oktober. Ansprechpartner ist auch hier der jeweilige Französischlehrer oder Frau Boczki als Mittelstufenkoordinatorin.

USA

Friendship Connection: vierwöchiger Aufenthalt in den USA in den Osterferien, der sich an Schüler der Jahrgangsstufe 9 und der Einführungsphase richtet. Ansprechpartnerin ist hier Frau Gündisch, die zu Beginn des Schuljahres die betroffenen Jahrgänge informiert und die Anmeldung koordiniert. In der Regel erhält die Gutenbergschule 6-8 Plätze zugewiesen.

Mehrmonatiger Aufenthalt an einer high school oder in einem Internat in England, Kanada, Neuseeland, den USA:

Die Gutenbergschule kann keinen solchen Aufenthalt vermitteln. Hier müssen sich die Schüler und Eltern selbst informieren und entscheiden. Die Anzahl der Organisationen ist so hoch, dass es sich lohnt sich auf der Website der JugendBildungsmesse zu informieren, einer der größten deutschen Spezial-Messen zum Thema Bildung im Ausland (www.jugendbildungsmesse.de).

Im Folgenden hier nun einige häufig gestellte Fragen rund um die individuelle Organisation eines Auslandsaufenthalts.

  • Schafft mein Kind den Anschluss in die Q-Phase nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt?

Diese Frage lässt sich weder allgemein noch mit Sicherheit beantworten. Je nach Leistungsstand einer Schülerin bzw. eines Schülers ist der Anschluss in der Q1/2 nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt möglich. Hierbei ist es wichtig, dass bestimmte Fächer, wie z.B. Mathematik (neben dem Fach Deutsch Pflichtprüfungsfach im hessischen Landesabitur), die fortgeführten Fremdsprachen und Naturwissenschaften, sowie die potentiellen Leistungsfächer während des Auslandsaufenthaltes belegt werden. Hierbei ist zu beachten, dass in der Qualifikationsphase neben den Kursen der fünf Abiturprüfungsfächer, jeweils alle Kurse einer Fremdsprache sowie einer Naturwissenschaft und zwei Kurse einer weiteren Fremdsprache oder einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik in die Abiturprüfung eingebracht werden müssen (vgl. OAVO, §26, (5)).

Des Weiteren ist eine Abgleichung des Lehrplans bzw. der Kerncurricula der gymnasialen Oberstufe mit den Lehrinhalten im Ausland ratsam. Der in der Einführungsphase unterrichtete Stoff ist grundlegend für die Qualifikationsphase. Des Weiteren ist es sinnvoll sich regelmäßig die Unterrichtsinhalte der „daheimgebliebenen“ Mitschüler ins Ausland schicken zu lassen.

Da spätestens in der fünften Unterrichtswoche der Q1 die Klausurenphase beginnt, ist ein Wiederholen zu diesem Zeitpunkt im Grunde nicht möglich und auch nicht sinnvoll.

  • Wie wählt mein Kind seine Kurse für die Qualifikationsphase im Falle eines einjährigen Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase?

Die Fach- (in der Regel im April) und die Kurswahlen (in der Regel im Juni/Juli) erfolgen per Mail. Bitte teilen Sie hierzu vor Beginn des Auslandsaufenthaltes die Mailadresse Ihres Kindes sowie Ihre eigene Mailadresse (zur Sicherheit) dem Oberstufenleiter mit.

  • Wie muss ich einen Auslandsaufenthalt beantragen?

Zunächst einmal sollte das Gespräch mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer gesucht werden, um zu erfragen, wie sie bzw. er die Situation einschätzt. Anschließend gibt es die Möglichkeit sich einen Termin bei Frau Barth, der Oberstufenleiterin, zwecks Laufbahnberatung geben zu lassen. Hierbei können – bei Bedarf – die hier formulierten Fragen und Antworten in einem persönlichen Gespräch aufgegriffen werden. Für Fragen zu einem geplanten Austausch in der späten Mittelstufe (Jahrgangsstufe 9/10) ist Frau Boczki als Mittelstufenkoordinatorin zuständig.

Der eigentliche Antrag ist formlos an den Schulleiter Herrn Dr. Buchwaldt zu stellen. In diesem Antrag sollten der genaue Zeitraum sowie die Gastschule bzw. das Land benannt werden. Ferner sollten Sie angeben, bei welchen Vertretern der Schulgemeinde Sie sich bereits über den Auslandsaufenthalt informiert haben.

  • Welche Vorgaben der Schule sollte man beachten?

Siehe Antworten zur Frage 1 und 2.

  • Ist eine Rückstufung in die Einführungsphase möglich, wenn mein Kind nach der Rückkehr feststellt, dass es die Anforderungen in der Qualifikationsphase nicht erfüllt.

Eine sogenannte freiwillige Wiederholung ist bis zum Ende von Q1 (Ende Januar) möglich, d.h. der Eintritt in die Einführungsphase muss laut der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) bis zu Beginn des zweiten Halbjahres (E2) erfolgen (OAVO, §12, ((6)).

  • Kann mein Kind nach der Rückkehr in eine Profilklasse gehen?

Die Wahl einer Profilklasse ist bei einem maximal sechsmonatigen Auslandsaufenthalt möglich.

  • Welche Kurse/Fächer müssen im Ausland belegt werden?

Siehe Antwort zur Frage 1.

  • Wo bekomme ich ein Gutachten?

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an den Klassen- oder den jeweiligen Fachlehrer.

  • Wer kann das deutsche Zeugnis übersetzen?

Dies muss von einer qualifizierten Übersetzerin bzw. einem qualifizierten Übersetzer geleistet werden. Die Schule ist hierzu nicht befugt.

  • Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt?

Prinzipiell hängt dies von der Persönlichkeit der einzelnen Schülerin bzw. des Schülers ab. Allerdings ist es empfehlenswert einen Auslandsaufenthalt während der Einführungsphase zu absolvieren.

  • Welche Dauer wird empfohlen?

Prinzipiell empfiehlt die Gutenbergschule in der Einführungsphase eine Dauer von sechs Monaten, wenn der Auslandsaufenthalt die Schuldauer nicht verlängern soll. Hierbei ist eine Rückkehr zu Beginn des zweiten Halbjahres der Einführungsphase (E2) empfehlenswert. Ein einjähriger Aufenthalt macht speziell dann Sinn, wenn anschließend die verpasste Jahrgangsstufe „wiederholt“ wird. Aber auch hier gilt, dass „Ausnahmen die Regel bestätigen“.

  • Gibt es Zuschüsse/ein Stipendium?

Für die auf Frankreich bezogenen Austauschprogramme gibt es Zuschüsse vom Deutsch-französischen Jugendwerk (www.dfjw.org).

Für die USA kann man sich im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) bewerben. Jedes Jahr erhalten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. Zeitgleich sind junge US-Amerikaner zu einem Austauschjahr zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress. Es steht unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten. Die Bewerbungsphase beginnt immer im Mai eines Jahres (www.bundestag.de/ppp).

Hessen-Wisconsin: Im Rahmen des Deutsch-Amerikanischen Schüleraustauschs können jedes Jahr etwa 10 hessische Schülerinnen und Schüler für fünf Monate amerikanische Gastfamilien in Wisconsin besuchen. Der Gegenbesuch findet im darauffolgenden Frühjahr statt und ist auf drei Monate angelegt. Wisconsin ist ein Partnerstaat von Hessen. Es können sich Schülerinnen und Schüler bewerben, die zu Beginn des Austauschs mindestens 15 Jahre alt sind. Die Bewerbung muss über die jeweilige Schule erfolgen. Die Ausschreibung dieses Programms erfolgt in der Regel im Oktober. Näheres hierzu unter https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/internationaler-austausch/schueleraustausch/wisconsin-usa