Regelungen für den Unterricht in den dritten Fremdsprachen in den Jahrgangsstufen 8 und 9 (G8) bzw. den Jahrgangsstufen 9 und 10 (G9)
Latein, Italienisch, Spanisch, Russisch
– drei Stunden Unterricht pro Woche
– die Wahl der dritten Fremdsprache ist verbindlich; eine Abwahl oder ein Wechsel sind NICHT möglich
– es müssen zwei Leistungsnachweise pro Halbjahr erbracht werden
– die Benotung erfolgt in der Spanne von 1-6
– eine schwache Note ist nicht versetzungsrelevant; eine gute Note kann hingegen ausgleichen
Die Gründe für diese Regelung sind:
– die dritte Fremdsprache kann in der Oberstufe weiter belegt werden, sofern die nötige Kursstärke erreicht wird
– die dritte Fremdsprache kann ins Abitur eingebracht werden; sie kann damit die erste oder zweite Fremdsprache ersetzen
– bei durchgängiger Belegung bis in Jahrgangsstufe 12 unter G8 bzw. Jahrgangsstufe 14 unter G9 (E-Phase, Q1-Q4) kann die Abiturprüfung (i.d.R. mündlich) abgelegt werden
Dr. Nike Meissner